Ferienzeit – Freizeit?

Und was machen wir mit unseren Kindern?

Die Kinder freuen sich und jubeln, doch für die Eltern können neun Wochen Ferien ganz schön lang werden. Vor allem, wenn die Kinder noch kleiner, Großeltern nicht greifbar sind und auch Freund_innen bzw. Verwandte arbeiten, braucht es gut organisierte Kinderbetreuung.

Von (Gastautor:in) |
2017 09 25 Ferienzeit und wohin

Alle Jahre wieder beginnt die Suche nach passenden Angeboten, Programmen und Freizeitaktivitäten.

Die Feriendatenbank des Landes Salzburg bietet hier Hilfe. Über 434 tolle Freizeitangebote wurden gesammelt und aufgelistet. Seit einigen Jahren schon gibt es diese Möglichkeit der Onlinesuche.

Unter www.salzburg.gv.at/ferienprogramme können Eltern für ihre Jüngsten eine passende Sommerbeschäftigung finden. Forum Familie und das Familienreferat arbeiten hier eng zusammen, um für Eltern eine übersichtliche Suche zu ermöglichen.

Mit der Eingabe des Bezirks, des Ortes oder der gewünschten Zeit wird man schnell fündig. Es kann auch gezielt nach Wochenangeboten gesucht werden. Integrative Angebote für Kinder mit Behinderung sind ebenso aufgelistet wie die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Und wenn es Fragen gibt, kann jeder und jede direkt beim Team von Forum Familie im Bezirk anrufen: www.salzburg.gv.at/forumfamilie

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt (vgl. Bildungskarenz).

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 80% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

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