Wusstest Du, dass in der Corona-Kurzarbeit berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen mit 60% vom AMS gefördert werden? Wie das geht, erfährst Du hier!
Kurzarbeit zur kostenlosen Weiterbildung nutzen
Kurzarbeit ist die perfekte Gelegenheit Dich weiterzubilden
Es gibt eine Weiterbildung die du eigentlich schon lange gerne machen würdest, doch im beruflichen Alltag ist das einfach nicht möglich? Dein Betrieb ist ausgelastet und kann auf dich als Arbeitskraft nicht verzichten, das Weiterbildungsangebot ist zu teuer oder neben der Arbeit bleibt Dir einfach nicht die Kraft, dass Du Dich auf etwas Neues konzentrierst. Zu guter Letzt hat dein Betrieb auch noch Kurzarbeit angemeldet. Doch Stopp! Jetzt ist die perfekte Gelegenheit für eine Aus- oder Weiterbildung.
Über Kurzarbeit als perfekte Gelegenheit für eine Aus- oder Weiterbildung und was es generell mit diesem Modell der Arbeitszeitreduktion auf sich hat, haben wir mit Florian Preisig von der Arbeiterkammer Salzburg gesprochen.
Herr Preisig, was genau ist eigentlich Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine Maßnahme, die von den Sozialpartnern ausverhandelt worden ist, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Grundsätzlich ist die Kurzarbeit eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber*in und den Beschäftigten über eine kurzfristige Reduktion der Arbeitszeit (aktuell bis zu 70 Prozent) mit Zustimmung der Sozialpartner (Wirtschaftskammer und Gewerkschaft). Sie ermöglicht, dass das Dienstverhältnis der Arbeitnehmer*innen aufrechterhalten bleibt und sich der Verdienstentgang in Grenzen hält. Das hat etwa in Salzburg konkret dazu geführt, dass über 60.000 Arbeitsplätze während der Covid-19 Pandemie erhalten geblieben sind und nicht in der Arbeitslosigkeit geendet haben.
Wie funktioniert Kurzarbeit in der Praxis?
Die Beschäftigten reduzieren ihre Arbeitszeit und verzichten auf einen Teil ihres Einkommens (ca. 10-20%) Der*die Arbeitgeber*in bezahlt weiterhin das Entgelt und die Sozialabgaben für das ursprüngliche Entgelt. Die Differenz zwischen Arbeitsleistung und Nettolohn wird vom AMS übernommen.
Schematisches Beispiel (ohne SV Beiträge u. Sonderzahlungen):
Einkommen: 1200,00 netto bei Vollzeitbeschäftigung (40 h)
Die Arbeitszeit wird auf Basis der Kurzarbeit-Regelung um 50% auf 20 h halbiert
Der/die Mitarbeiter*in bekommt 90 % des Vollzeit-Nettolohnes direkt vom Arbeitgeber
= 1.080,00 EuroDas AMS ersetzt dem Betrieb 480,00 Euro. (1080,00 minus 600,00 für die geleistete Arbeit)
Einen guten Überblick über die Eckpunkte der Kurzarbeit bietet dieser Artikel:
COVID-19 in der Arbeitswelt – Zwischenbilanz Teil I - A&W-Blog
Hat es Kurzarbeit schon vor Covid-19 gegeben?
Die Kurzarbeit ist an und für sich ein bewährtes Mittel. Das letzte Mal großflächig zum Einsatz gekommen ist sie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008. Das hat dazu geführt, dass Länder, die Kurzarbeitsmodelle angewandt haben, nach der Krise wirtschaftlich wesentlich schneller wieder dort waren, wo sie vor der Krise waren. Allerdings nutzten damals vor allem größere Industriebetriebe das Kurzarbeitsmodell. Dass sich das bewährt hat, sieht man jetzt in dieser Krise, da Kurzarbeit in ganz Europa eingesetzt wird. Rund 40 Prozent davon im Gastgewerbe und Beherbergung und 25 Prozent im Handel.
Was genau ist neu an der Kurzarbeit?
Es gab einige Änderungen: zum Beispiel wurde die Mindestarbeitszeit während der Kurzarbeit auf 30 Prozent erhöht (vorher waren es 10 Prozent). Betriebe mit mehr als 5 Beschäftigten müssen von einem Wirtschaftsprüfer eine Umsatzprognose erstellen lassen.
Im Bereich von Aus- und Weiterbildung besteht für die Beschäftigten, die sich in Kurzarbeit befinden, eine grundsätzliche Verpflichtung eine vom Arbeitgeber angebotene Aus-, Fort- oder Weiterbildung zu absolvieren.
Die Förderung von berufsbezogenen Schulungsmaßnahmen ist für Dich als Arbeitnehmer*in als auch für Betriebe eine super Chance!
Wieso ist die Kurzarbeits-Phase die perfekte Gelegenheit, um eine Weiterbildung zu absolvieren?
Die Weiterbildung ist so angedacht, dass 40% der Kosten für arbeitsbezogene Weiterbildungen in externen Einrichtungen der Arbeitgeber übernimmt und 60% das AMS. Für den/die Arbeitnehmer*in ist das Weiterbildungsangebot somit kostenlos. Insofern ist das sowohl für den*die Arbeitnehmer*in als auch für den Betrieb eine super Chance. Diese Schulungsbeihilfe gilt vorerst bis 30.6.2021.
Nähere Infos: Schulungskostenbeihilfe für Kurzarbeit Beschäftigte (ams.at)
Angenommen ich will eine Weiterbildung machen aber der Arbeitgeber stimmt nicht zu…?
Angedacht ist grundsätzlich, dass der*die Arbeitgeber*in eine Weiterbildung anbietet. Aber natürlich kann der*die Dienstnehmer*in auch einen Vorschlag für eine Weiterbildung machen, das gut argumentieren und dann mit dem*r Arbeitgeber*in eine Vereinbarung treffen. Das Ziel dieser geförderten Schulungsmaßnahme ist eine Höherqualifizierung zu erzielen. Das soll etwas sein, dass sowohl dem*r Arbeitgeber*in als auch dem Arbeitsplatz als solchen nutzt und wo man danach mehr kann als vorher.
Was muss ich unbedingt beachten bevor ich eine geförderte Weiterbildung starte?
Die vom AMS geförderte Weiterbildung muss vom Betrieb beauftragt werden.
Die Bildungsmaßnahme muss innerhalb der Normalarbeitszeit liegen.
Arbeitgeber*innen haben das Recht, eine Unterbrechung und/oder einen vorzeitigen Abbruch der Bildungsmaßnahme anzuordnen (müssen dann aber die vollen Kosten tragen).
Und sollte Deine Kurzarbeit wieder beendet sein, dann gibt es für Dich einen Rechtsanspruch, innerhalb von 18 Monaten die Weiterbildung abzuschließen.
Und wenn meine Kurzarbeit wieder aufgehoben ist?
Dann haben Arbeitnehmer*innen das Recht den Ausbildungsabschluss innerhalb von 18 Monaten ab diesem Zeitpunkt nachzuholen. Doch es besteht kein Rechtsanspruch darauf, die Bildungsmaßahme in der Arbeitszeit fortzusetzen. Die Arbeitnehmer*innen haben jedoch das Recht, den Abschluss in der Freizeit nachzuholen. Die Kosten trägt (in beiden Fällen) der*die Arbeitgeber*in.
Was tue ich wenn der/die Arbeitgeber*in nicht zustimmt?
Eine Verpflichtung für den/die Arbeitgeber*in, Aus-, Fort- oder Weiterbildungen auch tatsächlich zu veranlassen, besteht ausdrücklich nicht.
Kommt diese Förderung auch dem Arbeitgeber zu Gute?
Natürlich! Betriebe profitieren nicht nur finanziell von diesem Fördermodell, sondern auch von besser ausgebildeten Beschäftigten, welche die Phase der Kurzarbeit sinnvoll und nachhaltig nützen.
Vielen Dank für das Gespräch!
Alle Fakten rund um die Kurzarbeit
Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.
Autorin
Dagmar Ziegler
Dagmar ist als selbständige Texterin, Moderatorin und Kommunikationsberaterin tätig. Für das Bildungsbuch ist die Salzburgerin immer auf der Suche nach spannenden Geschichten, die Mut machen, neue Wege zu gehen.
Autor
Georg Hinterecker
Menschen und ihre Geschichten kennen zu lernen, das ist es, was Georg Hinterecker in seiner Arbeit und auch privat viel Freude bereitet. Doch er hört nicht nur gerne zu, mit ebenso viel Leidenschaft diskutiert er über Gott und die Welt und vertieft sein Wissen im Soziologie- und Philosophiestudium. Sein Motto: Die Neugier macht das Leben schön.
Kurzarbeit in Österreich
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, um bei vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten Arbeitsplätze zu erhalten. Dabei wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter reduziert, wodurch das Unternehmen Lohnkosten einsparen kann. Der Arbeitsausfall wird teilweise vom AMS durch die Kurzarbeitsbeihilfe finanziert.
Ziele der Kurzarbeit:
- Sicherung von Arbeitsplätzen bei unvorhergesehenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Nutzung der Kurzarbeitszeit für die Qualifizierung der Mitarbeiter:innen
Voraussetzungen für die Kurzarbeitsbeihilfe
- Vorherige Beratung durch das AMS
- Plausible Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten (z.B. Auftragsrückgang, Lieferengpässe)
- Keine Möglichkeit, die Kurzarbeit durch andere Maßnahmen zu verhindern
- Sozialpartnervereinbarung mit Betriebsrat und Gewerkschaften
- Arbeitszeitausfall von mindestens 10% und maximal 90%
- Kurzarbeit-Ausbildungskonzept für Qualifizierungen (bei Qualifizierungsbeihilfe)
Höhe der Kurzarbeitsbeihilfe
Die Höhe der Kurzarbeitsbeihilfe ist abhängig vom Ausmaß der Kurzarbeit und den Bemessungsgrundlagen (z.B. Durchschnittsverdienst der Mitarbeiter).
Dauer der Kurzarbeitsbeihilfe
Die Kurzarbeitsbeihilfe kann zunächst für maximal 6 Monate gewährt werden. Bei weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann sie auf Antrag bis zu 24 Monate verlängert werden.
Weitere Informationen:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
https://www.wko.at/corona-kurzarbeit
Erstellt von Laura Eder im Juni 2024 von BiBer Bildungsberatung
Bildungsberatung in Österreich
Kärnten
Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at
Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at
Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft Ihnen bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.
Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Englisch, Arabisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at
Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Fr zwischen 9-13 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.
Oberösterreich
Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter 050/6906-1601, von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.
Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at
Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!
Vorarlberg
Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung.
Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildunsberatung:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at
aktualisiert: Juni 2024
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