Sabbatical

Was ist zu beachten?

Du brauchst eine Auszeit? Du willst etwas erleben? Dich weiterbilden - aber nicht im Sinne einer Bildungskarenz? Dann ist die Lösung möglicherweise ein Sabbatical!

Von Heimo Typplt (Gastautor:in) |
2017 07 06 Avosb iStock

Unter Sabbatical versteht man eine geplante berufliche Auszeit. Die Gründe können vielfältig sein, wie der Wunsch, sich einen Traum zu verwirklichen, etwa eine lange Reise, oder eine Entspannungsphase nach einer Zeit längerer, großer beruflicher Anstrengungen, oder um sich überhaupt neu zu orientieren. Der Anlass kann auch in einem Weiterbildungswunsch liegen, hier gibt es allerdings Alternativen wie Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Der Vorteil beim Sabbatical liegt darin, dass der Bildungsbegriff viel weiter gefasst ist und letztendlich auch keine Zeugnisse oder Diplome erworben werden müssen. Ein weiterer häufiger Punkt für die Inanspruchnahme eines Sabbaticals liegt auch in der Pflege von nahen Angehörigen.

Eine generelle gesetzliche Regelung für alle, beziehungsweise einen Großteil der Berufsgruppen, gibt es nicht. Gesetzliche Anknüpfungspunkte gibt es für öffentlich Bedienstete zum Beispiel im Vertragsbedienstetengesetz oder auch in einigen Kollektivverträgen, wie beispielsweise in jenem für die Banken oder die Universitäten.

Ein Sabbatical kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden. Zum einen kann über einen definierten Zeitraum ein Zeitguthaben angespart und dann in einem Block verbraucht werden. Letztlich entspricht dieses Modell einer besonderen Form des Zeitausgleichs. Häufig wird jenes Modell gewählt, bei welchem bei gleichbleibender Arbeitsleistung das Entgelt über einen definierten Zeitraum reduziert wird. Damit wird sozusagen ein Entgeltguthaben erarbeitet. Dieses Guthaben wird dann in der Freizeitphase des Sabbaticals quasi ausbezahlt. Ein Beispiel: Man vereinbart mit seinem Dienstgeber einen Zeitraum von 5 Jahren. Während der Arbeitsphase über 4 Jahre wird der Entgeltanspruch um 20 % reduziert, also werden 80 % ausbezahlt. Mit dem angesparten Guthaben können auch in der Freizeitphase im 5. Jahr 80 % des Entgelts ausbezahlt werden.

Wichtig: Ein Sabbatical ist immer mit dem Dienstgeber zu vereinbaren.

Was sollte unbedingt in einer Vereinbarung über ein Sabbatical enthalten sein:

  • Ein konkreter definierter Zeitplan (Vorbereitungsphase, Freizeitphase) sowie die Höhe des Entgelts in diesen beiden Phasen. 
  • Hilfreich sind auch Regelungen für den Fall, dass die Vereinbarung vorzeitig beendet oder abgeändert werden muss oder was im Fall einer längeren Erkrankung während der Freizeitphase passiert. 
  • Der Wiedereinstieg nach dem Sabbatical sollte ebenfalls unbedingt geregelt werden. Also ob der Mitarbeiter auch zum Beispiel auf einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz eingesetzt werden kann.
  • Verfügt der Dienstnehmer über ein Firmentelefon oder einen Firmenwagen, so sind auch diesbezügliche Regelungen notwendig bzw. hilfreich.

Im Idealfall profitieren beide, sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen, von einem Sabbatical. Arbeitnehmer kommen in der Regel motivierter und leistungsstärker zurück und bringen oft auch wieder frischen Wind in bestimmte Arbeitsbereiche. Davon kann auch das Unternehmen letztlich profitieren.

CC BY

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt (vgl. Bildungskarenz).

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 80% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

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Zuletzt aktualisiert: 2024